Die Beste Betreuung für Ihr Tier

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, der Mobilen Tierbetreuung Taunus, gültig ab 01.10.2015

§1. Die Mobile Tierbetreuung Taunus übernimmt ausschließlich die im Vereinbarungsvertrag festgelegten Leistungen. Die Leistungserbringung findet zu den im Anmeldeformular festgelegten Zeiten und Kosten statt.

§2. Für Hunde ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für, durch das Tier, entstandene Schäden während des Betreuungszeitraumes haftet ausschließlich der Tierhalter.

§3. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres dieses zuerst vom

betreuenden Tierarzt behandelt wird. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wird die Behandlung durch einen anderen Tierarzt übernommen. In diesem Fall erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass alle notwendigen Daten von Tier und Tierhalter

an den Tierarzt weitergegeben werden dürfen. Alle anfallenden Kosten für die Behandlung und die Medikamente werden

ausschließlich vom Tierhalter bezahlt.

§4. Der Tierhalter hat, wenn nicht anders vereinbart, dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Utensilien für die Betreuung des

Tieres zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Mobile Tierbetreuung Taunus, nach Beendigung der

Betreuung alle ihr anvertrauten Gegenstände unaufgefordert an den Tierhalter zurückzugeben.

§5. Für Tierhalter, die eine Abholung bzw. Rückbringung des jeweiligen Tieres wünschen, welche nicht in die in §15 genannten

Zeiten fällt und genau so für Tiere, die vor Ort betreut werden, wird eine abhängige Anfahrtspauschale fällig, die der aktuell

gültigen Preisliste entnommen werden kann. Maßgebend ist hierbei die auf maps.google.com angegebene Entfernung zwischen

dem Wohnsitz des Tierhalters und Mobile Tierbetreuung Taunus, Michaela Buhlmann, Klapperfeld 7, 61276 Rod an der Weil

oder Sabine Herrmann, Im Bodengarten 7, 65618 Selters (Taunus). Gebührenpflichtige Parkplätze am Ort der Leistungserbringung

sind vom Tierhalter zu bezahlen.

§6. Sowohl der Tierhalter als auch die Mobile Tierbetreuung Taunus haben das Recht auf eine Kündigung der

Betreuungsvereinbarung. Bei Urlaubsbetreuung mit einer Frist von 4 Wochen und bei Tagesbetreuung 4 Wochen zum Monatsende.

§7. Betreuungskosten

a) Vorort Betreuungskosten müssen zu Beginn der Betreuung, bei der Schlüsselübergabe, bezahlt werden.

b) Die Betreuungskosten für die Unterbringung bei Mobile Tierbetreuung Taunus, müssen bei Ablieferung des Tieres durch den Tierhalter, bezahlt werden.

§8. Eine Zahlung per EC-Karte ist aus technischen Gründen nicht möglich. Rechnungen werden nicht erstellt, die Bezahlung ist

in bar zu entrichten, hierfür gibt es eine Quittung.

§9. Falls eine Hündin nicht kastriert ist, läufig ist bzw. in der Betreuungszeit werden wird oder ein Tier nicht gesund ist, auf

Medikamente und besondere Hilfeleistung angewiesen ist, ist der Tierhalter verpflichtet, die Mobile Tierbetreuung Taunus

darüber zu informieren.

Unkastrierte Rüden können leider nicht in die Betreuung der Mobilen Tierbetreuung Taunus aufgenommen werden.

§10. Ein Hund bzw. ein Tier, kann nur in die Betreuung von Mobile Tierbetreuung Taunus aufgenommen werden, wenn das Tier

frei von Floh- und Wurmbefall ist, eine entsprechende Vorsorge auch gegen Zecken wird von Mobile Tierbetreuung Taunus sehr empfohlen. Der Tierhalter hat die Mobile Tierbetreuung Taunus über einen entsprechenden Befall zu informieren. Erfolgt dies

nicht, haftet der Tierhalter für ggf. anfallende Arzt- bzw. Pflegekosten in den Haushalten von Mobile Tierbetreuung Taunus

wohnhaften Personen und/ oder anderer Tiere.

§11. Die Kategoriehunde der Hessischen Kampfhundeverordnung können nur nach Einzelfallprüfung, ggf. durch die Mobile Tierbetreuung Taunus, betreut werden. Gefährliche Hunde können nur mit Maulkorb in der Wohngemeinschaft aufgenommen

werden und werden bei Bedarf in getrennten Räumen untergebracht. Die familiäre Betreuung muss in solchen Fällen leider umgewandelt werden.

§12. Es muss ein Tierbetreuungsvertrag zwischen dem Tierbesitzer und Mobile Tierbetreuung Taunus als Grundlage der Betreuung geschlossen werden und dieser muss vor Beginn der Betreuung unterschrieben abgegeben werden.

§13. Reservierung und Buchung eines Tages-/ Urlaubsplatzes

a) Eine Reservierung eines Tagesplatzes oder eines Urlaubsplatzes wird bis 4 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum festgehalten.

Falls bis dahin der Platz nicht fest gebucht wird, kann die Mobile Tierbetreuung Taunus den Platz anderweitig vergeben. Für die

dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten, Mehraufwand oder Urlaubsstornierungen übernimmt die Mobile Tierbetreuung

Taunus keine Verantwortung.

b) Bei einer Buchung eines Urlaubsplatzes wird sofort eine Vorauszahlung von 20% der voraussichtlichen

Betreuungskosten fällig. Bis zu 4 Wochen vor Beginn des fest gebuchten Betreuungszeitraums kann die Buchung kostenlos

storniert werden, danach behält sich die Mobile Tierbetreuung Taunus vor, die Vorauszahlung von 20% als Stornierungsgebühr

einzubehalten.

§14. Die Mobile Tierbetreuung Taunus behält sich vor, wenn es die Umstände erfordern, den Betreuungsort ( Rod an der Weil

bzw. Haintchen) oder die betreuende Person (Michaela Buhlmann bzw. Sabine Herrmann) untereinander auszutauschen.

§15. Betreuungszeiten

a) Falls nichts anderes im Tierbetreuungsvertrag vereinbart worden ist, gilt für die Tageshunde die reguläre Betreuungszeit von

09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei regelmäßiger Ablieferung bzw. Abholung der Tageshunde vor bzw. nach den regulären

Betreuungszeiten, behält sich die Mobile Tierbetreuung Taunus vor einen Sonderzuschlag in Höhe von 50% des

Betreuungstagessatzes zu berechnen.

b) Der mobile Abhol- bzw. Rückbringservice erfolgt Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 Uhr und 09:30 Uhr bzw.

16:30 Uhr und 17:30 Uhr, freitags zwischen 08:30 Uhr und 09:30 Uhr bzw. 15:30 Uhr und 16:30 Uhr.

Samstage, Sonntage und Feiertage werden mit einem zusätzlichen Zuschlag der Fahrtkostenpauschale berechnet.

§16. Sonn- und Feiertagszuschlag

An Sonn- und Feiertagen, sowie in der Schulferienzeit wird ein Zuschlag, nachzulesen in der aktuellen Preisliste, auf den

normalen Betreuungstagessatz berechnet.

§ 17. Die Mobile Tierbetreuung Taunus behält sich vor Wünschen und Absprachen von/mit Kunden, nach Prüfung auf

Umsetzbarkeit, entgegenzukommen